Gestaltung des Triduums
Im vergangenen Jahr hatten wir die gewohnte Gottesdienstordnung zu Gründonnerstag, Karfreitag, Osternacht und Ostersonntag verändert. Auf Wunsch von Pastor Dau hat der Pfarrgemeinderat in seinen beiden letzten Sitzungen über die dabei gemachten Erfahrungen gesprochen und ihm eine Empfehlung für die zukünftige Gestaltung des Triduums gegeben. Zur Vorbereitung seiner letzten Sitzung hatten wir Sie um ein Meinungsbild gebeten, das vor allem die beiden Osternachtsfeiern betraf. Fast 450 Gemeindemitglieder haben eine Rückmeldung gegeben. Rund 220 Gemeindemitglieder sprachen sich für zwei abendliche Osternachtsfeiern aus (jeweils um 21.00 Uhr), eine nur wenig geringere Anzahl, nämlich 185 Personen, wünschten sich jedoch, dass eine der beiden Osternachtsfeiern um 5.30 Uhr gefeiert wird. Der Pfarrgemeinderat war der Überzeugung, dass diese hohe Anzahl nicht einfach übergangen werden darf. Er wurde in dieser Auffassung dadurch bestärkt, dass sogar etwa 220 Gemeindemitglieder zustimmten, dass in der Kirche, in der die frühe Osternachtsfeier stattfindet, die Messe am Vormittag des Ostersonntags entfallen muss. Hilfreich für diese Entscheidung war auch, dass sich die meisten Befragten für die Feier einer frühen Osternachtsmesse einen vierjährigen Wechsel der Kirchen wünscht. Der Pfarrgemeinderat hat mit sehr großer Mehrheit ein Votum für eine solche Regelung abgegeben:
- In jedem Jahr sowohl eine Osternachtsfeier um 21.00 Uhr und 5.30 Uhr
- Die 5.30-Uhr-Osternacht im Wechsel zwischen den vier großen Kirchen
- In der Kirche mit der frühen Osternachtszeit ist keine Vormittagsmesse
Pastor Dau hat diesem Vorschlag sofort zugestimmt. In diesem Jahr wird die Osternachtsfeier um 21 Uhr in St. Hedwig und um 5.30 Uhr in St. Godehard gefeiert werden. In St. Godehard wird darum am Ostervormittag kein Gottesdienst stattfinden. Es wird sich rechtzeitig um Fahrgelegenheit zu unseren anderen Kirchen gekümmert.